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OLG Stuttgart, 01.12.1975 - 2 U 60/75 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
VVG § 61; AKB § 13
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1977, 173
Wird zitiert von ...
- OLG Köln, 19.09.1995 - 9 U 338/94
Versicherung Kaskoversicherung Repräsentant Zurechnung Wartepflicht Unfallflucht
Anderes könnte gelten, wenn, wofür allerdings Beweise fehlen, dem Zeugen B. der Vorwurf der grob fahrlässigen Herbeiführung des Verkehrsunfalles, etwa aufgrund einer alkoholbedingten Fahruntüchtigkeit, gemacht werden könnte, da das Führen eines Fahrzeugs im alkoholisierten Zustand mit einer ordnungsgemäßen Risikoverwaltung im Rahmen der Fahrzeugversicherung durchaus im Widerspruch stehen könnte (anders bei der Kfz-Haftpflichtversicherung angesichts der Einbeziehung des Fahrers in den Versicherungsschutz gemäß § 10 Nr. 2 c AKB; vgl. dazu BGH VersR 1969, 695 f.; ferner Römer, NZV 1993, 249 ff., 252 f.; gegen eine Repräsentantenhaftung in der Fahrzeugversicherung in Fällen des § 61 VVG haben sich allerdings ausgesprochen: OLG Stuttgart VersR 1977, 173; OLG Frankfurt ZfS 1983, 88 und VersR 1986, 1095; tendenziell anderer Ansicht demgegenüber wiederum OLG Hamm r + s 1995, 41 f.).